Den Begriff Stalking hat sicher jeder schon einmal gehört. Doch wo hört Zuneigung auf und wo beginnt Stalking? Die Verhaltensweisen der Stalking betreibenden Person (diese wird als „Stalker“ bezeichnet) können mit „Verfolgen“, „Nachstellen“, „Belästigen“ und „Bedrohen“ charakterisiert werden. Sicherheit und Privatsphäre der Betroffenen werden erheblich beeinträchtigt. Stalking findet unter anderem Ausdruck in wiederholter Kontaktaufnahme mittels verschiedener Kommunikationswege (SMS, Telefon, Brief), in wiederholten Versuchen der persönlichen Kontaktaufnahme im persönlichen Umfeld der betroffenen Person (Freizeitstätten, Wohnort oder Arbeitsplatz) oder der Verfolgung des Opfers.
Stalking kann zu Schlafproblemen (Albträume), Konzentrationsstörungen, erhöhter Schreckhaftigkeit, Angst und Panikattacken führen. Oft hat dies die Folge, dass es bei dem Opfer zu Einschränkungen der Privatkontakte und des Bewegungsfreiraumes kommt. Zusammengefasst bedeutet dies, dass sich die Lebenslust und Lebensqualität erheblich verschlechtern.
Bei schweren Fällen von Stalking kommt es zu körperlicher Gewalt oder Sachbeschädigungen. Im schlimmsten Fall quälen sich Stalking-Opfer mit Suizidgedanken, und der Wechsel von Wohnort und Arbeitsstelle erscheint als letzte Möglichkeit, dem Stalker zu entkommen.
Opfer von Stalkern sind oft ehemalige Lebens- oder Ehepartner(innen). Aber auch flüchtig bekannte oder völlig unbekannte Personen sind bereits Opfer von Stalkern geworden. In das öffentliche Bewusstsein ist der Begriff Stalking vor allem durch prominente Opfer gelangt. Die Schauspielerin Nicole Kidmann oder der Pop-Entertainer Robbie Williams wurden von Fans so stark belästigt, dass dies ihr Leben erheblich beeinträchtigte.
Seit dem 31. März 2007 ist Stalking auch ein Straftatbestand laut § 238 StGB und kann mit Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren bestraft werden.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Internetseiten der Opferschutzorganisation „WEISSER RING“.
Quelle: www.weisser-ring.de
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