Unabhängig von der vereinbarten Versicherungssumme gilt für Wertgegenstände eine bestimmte Höchstgrenze für Entschädigungszahlungen bei der Hausratversicherung. Marktüblich liegt diese Entschädigungsgrenze bei 20 Prozent der Versicherungssumme. Allerdings lässt sich diese Entschädigungsgrenze bei den meisten Versicherungen gegen Beitragszuschläge erhöhen. Werden die Wertsachen jedoch in einem Tresor aufbewahrt, der eingemauert ist oder mindestens 200 kg wiegt, gelten andere Entschädigungsgrenzen.
Folgende Gegenstände und Wertgegenstände gelten laut den Versicherungen als Wertsachen:
Bargeld, Urkunden (inkl. Sparbücher, Wertpapiere), Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen, Medaillen sowie Gegenstände aus Gold und Platin, Pelze, Teppiche (handgeknüpft), Kunstgegenstände (Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken), Gegenstände aus Silber und Antiquitäten, die mindestens 100 Jahre alt sind (Ausnahme: Möbel).
Marke
ABUS International
Produktion & Entwicklung
Sponsoring
Presse
ABUS Akademie
Karriere
Referenzen
Externe Partner
Kontakt
Newsletter abonnieren
ABUS YouTube-Filme ansehen
Partner-Bereiche
Mechanische und Mobile Sicherheit
Videoüberwachung, Alarmtechnik & Mechatronik
Schlüssel-Nachbestellung
Planungstool Schließanlagen
Versicherungen, Handwerk, Polizei
Merchandising Shop
Alarmanlagen
Brandschutz
Fenstersicherheit
Schließanlagen
Türsicherheit
Videoüberwachung
Vorhangschlösser
Fahrräder
Ladungssicherheit
Marine
Motorräder / Scooter
Outdoor / Sports
Quad / ATV / Snowmobil
Sportscam und Mini-Camcorder

Belgien (französisch)
Belgien (niederländisch)
Deutschland
Frankreich
Großbritannien
International
Niederlande
Österreich