Entschädigung bei Schäden durch Einbruch und Co.

Hausratversicherung – eine elementare Versicherung, die unter anderem für Schäden durch Wohnungseinbrüche aufkommt.
Während es für den gewerblichen Bereich eine Einbruchdiebstahlversicherung gibt, wird dieses Risiko für Privatpersonen über eine Hausratversicherung abgedeckt. Doch die Hausratversicherung greift nicht nur bei Einbruchdiebstahl. Diese Versicherung gilt im Regelfall auch für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Raub, Sturm (ab Windstärke acht), Hagelschäden und Vandalismus. Versichert ist dabei der gesamte Hausrat.

Entschädigung bei Schäden durch Einbruch und Co. © ABUS

Hausrat

Zum Hausrat zählen sämtliche Einrichtungen, die sich bewegen lassen und nicht fest zur Wohnung gehören. Dazu gehören u. a. Möbel, Elektrogeräte oder Bekleidungsstücke. Aber auch Lebensmittel und selbst Kleintiere werden als Hausrat definiert und sind somit über die Hausratversicherung versichert. Dabei muss sich der Hausrat nicht zwangsläufig in der Wohnung bzw. dem Haus befinden. Auch Hausrat, der beispielsweise am Arbeitsplatz oder im Urlaub zerstört oder gestohlen wird, ist in der Versicherung eingeschlossen. Für diesen Sonderfall gelten jedoch bestimmte Entschädigungsgrenzen und weitere Beschränkungen. Das Gebäude selbst sowie alle Dinge, die fester Bestandteil des Gebäudes sind, werden über eine Gebäudeversicherung versichert.

Was kostet eine Hausratversicherung?

Die Kosten für eine Hausratversicherung werden immer individuell und auf Basis des tatsächlichen Versicherungswertes ermittelt. Daher ist es wichtig, beim Vertragsabschluss darauf zu achten, nicht unterversichert zu sein. Lesen Sie hierzu unsere Informationen zum Thema „Unterversicherung“. Die detaillierte Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) können Sie auf den Internetseiten des GDV herunterladen: www.gdv.de