Verlockende Postwurfsendung: Kaffeefahrten für Senioren

Für wenig Geld einen abwechslungsreichen Ausflug erleben? Das klingt zunächst gar nicht schlecht. Doch hinter den verlockenden Postwurfsendungen für sogenannte Kaffeefahrten verbergen sich häufig dreiste Verkaufsveranstaltungen.

Bei der vermeintlich günstigen Kurzreise steht in Wahrheit das Geschäft im Vordergrund. Hauptprogrammpunkt der Kaffeefahrt ist eine Werbeveranstaltung, bei der Produkte wie Betten, Decken, Kochtöpfe, Trinkkuren oder Ähnliches feilgeboten werden. Meist sind diese Waren überteuert und von minderer Qualität, werden aber als hochwertiges Schnäppchen angepriesen.

Gutgläubigkeit und Unwissenheit ausnutzen

Die Gutgläubigkeit und Unwissenheit der ahnungslosen Teilnehmer nutzen die Veranstalter der Kaffeefahrt schamlos aus. Mittels geschickter und aggressiver Werbestrategie drängen sie die Senioren zum Kauf. Der Verkäufer schüchtert sie durch seinen Redeschwall ein. Zusätzlich sitzen im Publikum häufig Komplizen, die etwas kaufen und die anderen Teilnehmer so animieren sollen.

Die Kaufverträge sind meist missverständlich und unvollständig. So fehlt die Widerrufsbelehrung oder das Datum. Das Datum setzen die Täter dann zurück, sodass Ihre Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist. Anzahlungen oder Vorauszahlungen sind ebenfalls üblich.

Tipps und Verhaltensregeln für Kaffeefahrten:

  • Ein Teilnahmezwang zu der Werbeveranstaltung besteht nicht. Sie haben trotzdem Anspruch auf die anderen gebuchten Leistungen.
  • Die Teilnahme an der Verkaufsveranstaltung verpflichtet nicht zum Kauf!
  • Lassen Sie sich vom Verkäufer oder anderen Teilnehmern nicht einschüchtern.
  • Vertrauen Sie nicht den Anpreisungen des Verkäufers. Lassen Sie sich die Qualität der Waren schriftlich bestätigen, prüfen Sie Zertifikate genau.
  • Lesen Sie Kaufverträge aufmerksam, bevor Sie sie unterschreiben. Achten Sie auf das Datum und die Widerrufsbelehrung.
  • Lassen Sie sich eine leserliche Durchschrift des Vertrages mit der Adresse des Verkäufers/Veranstalters geben.
  • Leisten Sie keine Vorauszahlung oder Anzahlung.

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, innerhalb von zwei Wochen vom Kauf zurückzutreten. Schicken Sie hierzu einen schriftlichen Widerruf – am besten per Einschreiben – an den Verkäufer/Veranstalter.

Das deutsche Widerrufsrecht gilt auch für Kaffeefahrten ins Ausland, sofern die Reise von einem deutschen Veranstalter durchgeführt wird.

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