Stalking – wenn aus Zuneigung eine Straftat wird

Den Begriff Stalking hat sicher jeder schon einmal gehört. Doch wo hört Zuneigung auf und wo beginnt Stalking? Die Verhaltensweisen der Stalking betreibenden Person (diese wird als „Stalker“ bezeichnet) können mit „Verfolgen“, „Nachstellen“, „Belästigen“ und „Bedrohen“ charakterisiert werden. Sicherheit und Privatsphäre der Betroffenen werden erheblich beeinträchtigt. Stalking findet unter anderem Ausdruck in wiederholter Kontaktaufnahme mittels verschiedener Kommunikationswege (SMS, Telefon, Brief), in wiederholten Versuchen der persönlichen Kontaktaufnahme im persönlichen Umfeld der betroffenen Person (Freizeitstätten, Wohnort oder Arbeitsplatz) oder der Verfolgung des Opfers.

Die möglichen Folgen für die Opfer von Stalking

Stalking kann zu Schlafproblemen (Albträume), Konzentrationsstörungen, erhöhter Schreckhaftigkeit, Angst und Panikattacken führen. Oft hat dies die Folge, dass es bei dem Opfer zu Einschränkungen der Privatkontakte und des Bewegungsfreiraumes kommt. Zusammengefasst bedeutet dies, dass sich die Lebenslust und -qualität erheblich verschlechtern.
Bei schweren Fällen von Stalking kommt es zu körperlicher Gewalt oder Sachbeschädigungen. Im schlimmsten Fall quälen sich Stalking-Opfer mit Suizidgedanken und der Wechsel von Wohnort und Arbeitsstelle erscheint als letzte Möglichkeit, dem Stalker zu entkommen.

Opfer von Stalkern sind oft ehemalige Lebens- oder Ehepartner(innen). Aber auch flüchtig bekannte oder völlig unbekannte Personen sind bereits Opfer von Stalkern geworden. In das öffentliche Bewusstsein ist der Begriff Stalking vor allem durch prominente Opfer gelangt. Die Schauspielerin Nicole Kidmann oder der Pop-Entertainer Robbie Williams wurden von Fans so stark belästigt, dass dies ihr Leben erheblich beeinträchtigte.

Leider steigt die Gefahr, Opfer eines Überfalls in den eigenen vier Wänden zu werden, stetig an. So verzeichnete die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2010 2.820 Raubüberfälle in Wohnungen. Das entspricht einem Anstieg von 4,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Also: Schauen Sie genau, wer bei Ihnen vor der Tür steht und wem Sie öffnen. Wenn Sie der Meinung sind, dass es ein Ganove ist, verständigen Sie im Verdachtsfall die Polizei. Sollte es schon zu einem Schaden gekommen sein, wenden Sie sich unmittelbar nach der Tat an die Polizei!

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