Was Sie nach einem Einbruch beachten müssen

Ein Einbruch ist für die Opfer ein schockierendes Erlebnis. Die Wohnung ist verwüstet, Schränke durchwühlt, in den privatesten Habseligkeiten haben die Täter gekramt. So aufwühlend ein Einbruch auch ist: Folgende Punkte gilt es unmittelbar nach der Entdeckung zu beachten. 

  • Informieren Sie zuallererst die Polizei unter der Notrufnummer 117.
  • Machen Sie Fotos vom Zustand der Wohnung, von den Beschädigungen und den Einbruchspuren
  • Verändern Sie bis zum Eintreffen der Polizei nichts in ihrer Wohnung, fassen Sie nichts an. So ist gewährleistet, dass wichtige Hinweise am Tatort von der Polizei sichergestellt werden können.
  • Wurden Ihre EC- oder Kreditkarten gestohlen, sperren Sie diese sofort. Die nötigen Telefonnummern finden Sie unten aufgelistet.
  • Legen Sie mit der Polizei zusammen eine Stehlgutliste an. Auf dieser führen Sie alle Dinge auf, die Ihnen bei dem Einbruch gestohlen worden sind. Beschreiben Sie Ihre gestohlenen Habseligkeiten so gut wie möglich, im Idealfall liefern Sie Gerätenummern oder Fotos mit. Hierbei hilft eine Wertsachenliste.
  • Melden Sie den Einbruch und die Schäden bei Ihrer Versicherung. Legen Sie Ihrer Versicherung die Stehlgutliste vor.
  • Heben Sie beschädigte Gegenstände solange auf, bis mit der Versicherung alles geklärt ist. Ggf. schickt die Versicherungsgesellschaft einen Gutachter, um den tatsächlichen Schadenswert der Sache festzustellen.

 

Welche Schäden ersetzt die Hausratversicherung?

Den Wiederbeschaffungswert Ihrer gestohlenen Habseligkeiten begleicht Ihre Hausratversicherung. Beachten Sie: Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke sind mit bis zu maximal 20 Prozent der Versicherungssumme abgedeckt.

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