Überwachung von Mitarbeitern reduziert Verluste

Immer mehr Unternehmen werden von unehrlichen Mitarbeitern bestohlen. Das Globale Diebstahlbarometer 2009 (eine Studie des britischen Centre for Retail Research) schätzt die Schäden durch unehrliche Mitarbeiter allein im Einzelhandel auf knapp 5 Milliarden Euro. Nicht nur der Handel ist betroffen, sondern alle Unternehmen.

Mit einem Videosystem von ABUS in Ihrem Geschäft oder in Ihrem Betrieb können Sie Verluste, die durch Inventurdifferenzen und Warenschwund sowie Schäden, die durch Betrug und Unterschlagung entstehen, reduzieren.

Schützen Sie Ihr Betriebseigentum © ABUS

Schützen Sie Ihr Betriebseigentum

In Bürogebäuden oder Verwaltungstrakten befinden sich oft neben sensiblen Daten auch Hardware und wertvolles Mobiliar. Auf Dinge, die einem nicht selbst gehören, passt man weniger gut auf: Beim Umgang mit teuren Bürogeräten wie Druckern, Scannern, Kopierern oder PCs kann Fahrlässigkeit, Schlamperei oder auch pure Absicht zu teuren Schäden oder ärgerlichen Betriebsausfällen führen. Videoüberwachung sorgt dafür, dass Mitarbeiter (oder auch Gäste) mehr Sorgfalt im Umgang mit Betriebsmitteln walten lassen.

Überführen Sie unehrliche Mitarbeiter © ABUS

Überführen Sie unehrliche Mitarbeiter

Vertrauen ist das höchste Gut – auch bei der Beschäftigung von Mitarbeitern. Schliesslich sind die Angestellten an der Kasse Herrin oder Herr über Tageseinnahmen und Bargeldbestände. Leider kommt es jedoch immer wieder vor, dass schwarze Schafe aus dem Personal Ihr Vertrauen schamlos ausnutzen und ihr Gehalt über Kassenbetrug aufbessern – zu Ihrem Schaden.

 
Moderne Videosysteme können Kassendaten in das Videobild integrieren und haben ein wachsames Auge auf die Registrierkasse. So fliegt der Griff in die Kasse oder falsche Bonierung umgehend auf. Für diese Art der Überwachung eignen sich beispielsweise Domekameras.

Tipp: Behalten Sie mit Videoüberwachung auch den Service im Blick

Immer wieder gibt es Beschwerden über mangelhaften Service. Ist ordentlich aufgeräumt oder steht Gerümpel überall herum? Werden die Stühle schon hochgestellt, obwohl noch Gäste beim Essen sind? Wie verhält sich der neue Mitarbeiter gegenüber den Gästen? Kommt es zu Raucherpausen, obwohl das Restaurant voll ist? All diese Fragen wird Ihnen künftig eine Videoüberwachungslösung beantworten. Mit Überwachungstechnik können Sie Ihren Service verbessern.

Beachten Sie die Arbeitgeberpflichten hinsichtlich einer Videoüberwachung

Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist wegen des Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter ein höchst sensibles Thema. Als Arbeitgeber müssen Sie daher einige Rahmenbedingungen beachten und Pflichten einhalten. Besteht in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat, so ist dieser bei der Einführung der Videoüberwachung zu beteiligen und seine Zustimmung zur Videoüberwachung muss eingeholt werden. Bitte informieren Sie zudem alle Mitarbeiter darüber, dass eine Videoüberwachung stattfindet. Außerdem gibt es Bereiche in denen Videoüberwachung verboten ist, besonders in Sozialräume wie zum Beispiel Umkleideräume, Toiletten oder Pausenräume. In Bereichen welche auch der Öffentlichkeit zugänglich sind, müssen Sie sichtbar auf die Videoüberwachung hinweisen. Gerne berät Sie ein ABUS Fachhändler bei der Einführung einer Videoüberwachung in Ihrem Unternehmen.  

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