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Wussten Sie schon,

  • dass aus einer handelsüblichen 1,5-Liter-PET-Flasche bei einem Frontalzusammenprall mit 50 km/h ein „Geschoss“ mit einer Durchschlagskraft von rund einer halben Tonne werden kann?
  • dass bei einem Unfall aufgrund fehlender oder fehlerhafter Ladungssicherung der Versicherungsschutz gefährdet ist? Für den Versicherer besteht unter Umständen die Möglichkeit, auf grobe Fahrlässigkeit zu verweisen und somit die Regulierung des Schadens abzulehnen.

Ladungssicherung

Für die meisten Autofahrer ist es selbstverständlich: Vor Antritt der Fahrt wird der Sicherheitsgurt angelegt. Wer dies nicht tut, gefährdet seine Sicherheit und riskiert Sanktionen und ein Bussgeld. Gleiches gilt auch für im, am und auf dem Auto mitgeführte Ladung. Hier riskiert der Fahrer ebenfalls seine Gesundheit, Sanktionen und ein Bussgeld, wenn er die Ladung nicht korrekt sichert.

„Die Ladung eines Pkws oder Motorrades muss für den normalen Fahrbetrieb gesichert sein, d. h. für Vollbremsungen, Ausweichmanöver und schlechte Wegstrecke“, so Dirk Hartenberger vom Beratungszentrum Polizei Mainz.

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