Verhalten nach einem Einbruch

Was ist zu tun, wenn bei mir eingebrochen wurde?

Kommt es zu einem Einbruch, müssen Sie zuallererst die Polizei informieren und Anzeige erstatten. Am Tatort sollten Sie bis zum Eintreffen der Polizei nichts verändern, damit wichtige Hinweise (z. B. Fingerabdrücke oder andere Täterspuren) nicht verändert und dadurch unbrauchbar werden.

Im nächsten Schritt müssen Sie umgehend Ihre Versicherungsgesellschaft über den Einbruch informieren. Reichen Sie dann zeitnah die Wertsachenliste bei Ihrer Versicherung ein (siehe dazu auch das Thema Wertsachenliste). Beschädigte Dinge bewahren Sie am besten solange auf, bis mit der Versicherung alles geklärt ist. Um den tatsächlichen Schadenswert festzustellen, kann die Versicherungsgesellschaft einen Gutachter berufen, der die beschädigte Sache bewertet.

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