
Ein Einbruch ist für die Opfer ein schockierendes Erlebnis. Die Wohnung ist verwüstet, Schränke durchwühlt, in den privatesten Habseligkeiten haben die Täter gekramt. So aufwühlend ein Einbruch auch ist: Folgende Punkte gilt es, unmittelbar nach der Entdeckung zu beachten.
Den Wiederbeschaffungswert Ihrer gestohlenen Habseligkeiten begleicht Ihre Hausratversicherung. Beachten Sie: Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke sind mit bis zu maximal 20 Prozent der Versicherungssumme abgedeckt.
Ausführliche Informationen zur Hausratversicherung finden Sie in unserem Ratgeber Versicherung
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