Rauchwarnmelder – Mieter und Vermieter sind in der Pflicht

In den meisten deutschen Bundesländern gilt die gesetzliche Pflicht für Rauchwarnmelder. In der jeweiligen Landesbauordnung können Sie nachlesen, ob der Mieter, Vermieter, Eigentümer oder Bauherr für die Installation und regelmäßige Wartung verantwortlich ist. Oder Sie machen gleich hier den praktischen Check, was in Ihrem Bundesland gilt

Wann spricht man von Rauchwarnmeldern und wann von Rauchmeldern?  

Umgangssprachlich ist der Begriff Rauchmelder mehr verbreitet als Rauchwarnmelder. Aber worin liegt eigentlich der Unterschied? 

  • Rauchmelder. Fachlich gesehen liegt der Unterschied der Begriffe darin, dass Rauchmelder in eine Brandmeldeanlage integriert sind. Der Alarm selbst wird nicht durch den Rauchmelder erzeugt, sondern durch die zentrale Station der Brandmeldeanlage. Rauchmelder finden sich daher in der Regel zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden, Institutionen, Unternehmen oder anderen Gebäuden, in denen eine Brandmeldeanlage installiert wurde
  • Rauchwarnmelder. Ein Rauchwarnmelder besitzt dagegen einen eingebauten Lautsprecher. Wenn das Gerät Rauch "bemerkt", löst es den Alarm aus. Deshalb sind Rauchwarnmelder in den meisten Fällen in Privathaushalten zu finden. 

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