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ABUS Seccor Katalog 2015

| 8988 Gemäß der im „Produkthaftungsgesetz“ definierten Haftung des Herstellers für seine Produkte sind die nachfolgenden Informatio- nen über elektronische Schließsysteme (elek- tronische Zylinder, elektronische Sicherheits- beschläge) zu beachten. Die Nichteinhaltung entbindet uns von unserer Haftungspflicht. 1. Produktinformation und bestimmungs- gemäße Verwendung Ein elektronisches Schließsystem im Sinne dieser Definition ist ein Bauteil, das in dafür vorgerichtete Schlösser, Beschläge, Geräte, Türen und in hierzu artverwandte Produk- te eingebaut wird. Zum ordnungsgemäßen Betrieb sind dem elektronischen Schließsystem ein Programmierschlüssel und mindestens ein Anwenderschlüssel bzw. berührungsloser Transponder zugeordnet. a. Elektronische Schließsysteme können nur dann vorbehaltlos in Schlösser, Türen, Geräte etc. eingebaut werden, wenn solche Schlösser, Türen, Geräte etc. ausdrück- lich für dieses Schließsystem vorgerichtet sind. In allen anderen Fällen muss sich der Hersteller, Verarbeiter oder Benutzer solcher Schlösser, Türen, Geräte etc. Gewissheit verschaffen, dass das von ihm ausgewählte elektronische Schließsystem für den Einbau und für die vorgesehene Verwendung geeignet ist. b. Elektronische Schließzylinder, die Gewalt- einwirkungen ausgesetzt sein könnten, dürfen maximal 3 mm aus dem sie eng umfassenden Schutzbeschlag herausragen (ohne Knäufe). Der Grad der einbruchhem- menden Maßnahmen richtet sich nach den gestellten Anforderungen (siehe DIN 18252/ EN 1303). c. Der Einbau von elektronischen Schließsys- temen muss so erfolgen, dass außerhalb der vorgesehenen Befestigungspunkte und außerhalb der ordnungsgemäßen Betätigung keine Fremdkräfte auf das Schließsystem wirken. d. Für Feucht- oder Kühlräume, bei direkter Bewitterung, in Meeresnähe oder für den Einsatz in aggressiver, korrosionsfördernder Umgebung sind die jeweiligen IP-Angaben des elektronischen Schließsystems zu beachten. Elektronisches Schließsystem und elektroni- scher Schlüssel bilden eine Funktionseinheit. Wir halten unsere Haftpflicht ausschließlich für unsere Originalprodukte aufrecht. 2. Fehlgebrauch Ein Fehlgebrauch – also die nicht bestim- mungsgemäße Produktnutzung – von elekt- ronischem Schließsystem oder elektronischem Schlüssel liegt beispielsweise vor, wenn: a. An den Knäufen zur Erhöhung des Dreh- momentes ein Hilfsmittel wie Zange o. Ä. angesetzt wird. b. Der Knauf als Griffteil zur Bewegung des Tür- blattes dient. Der Knauf ist nicht geeignet, auf Durchgangstüren den Beschlag (Kopf, Drücker, Griff etc.) zu ersetzen. c. Das Schließsystem mit einem verbogenen, verdreckten oder beschädigten elektronischen Schlüssel betätigt wird. d. Sich Fremdkörper im Schlüsselleser wie auch am elektronischen Schlüssel selber befinden oder wenn die Pflegeanleitung nicht beach- tet worden ist. 3. Produktleistung Sofern die Produktleistungen nicht in unseren Katalogen, Prospekten, Leistungsbeschreibun- gen etc. konkret festgelegt sind, müssen die Anforderungen an den einzelnen elektroni- schen Schließsystemen mit uns schriftlich vereinbart werden. Die Gebrauchstauglichkeit von elektroni- schen Schließsystemen ist u. a. abhängig von Betätigungshäufigkeit, Betätigungsweise, Umgebungseinflüssen und Pflege. 4. Produktwartung Elektronische Schließsysteme sind mindestens einmal jährlich, bzw. nach Bedarf, auf festes Sitzen der Schrauben zu prüfen. Grundsätzlich dürfen elektronische Schließsysteme nicht mit verharzenden Mitteln behandelt werden. Es sollten nur solche Reinigungsmittel verwen- det werden, die keine korrosionsfördernden Bestandteile enthalten. Bitte kein Graphit verwenden. Es ist in jedem Fall zu vermeiden, dass unterschiedliche Pflegemittel (z. B. PS88 und Graphit) bei der Pflege eines Schließsys- tems verwendet werden. Dies könnte u.U. zu nicht unerheblichen Funktionsstörungen füh- ren. Schmier- und Pflegemittel, die zu einem Aufquellen von Kunststoffen führen können, sollen nicht verwendet werden. 5. Informations- und Instruktionspflichten Zur Erfüllung der Informations- und Instrukti- onspflichten nach dem Produkthaftungsgesetz stehen den Fachhändlern, Schlüsseldiensten, Architekten, Planern, beratenden Instituti- onen, Verarbeitern oder Benutzern folgende Unterlagen und Dienste zur Verfügung: - Kataloge, Prospekte - Angebotsunterlagen - DIN 18252 (Alleinverkauf durch Beuth Verlag GmbH, Berlin) - EN 1303 (Alleinvertrieb durch Europäisches Komitee für Normung, Brüssel) - Anleitung für den Einbau, Bedienung und Pflege Zur Auswahl von elektronischen Schließsys- temen sowie zum Einbau, zur Bedienung und zur Pflege: a. Sind Architekten, Planer und beratende Institutionen gehalten, alle erforderlichen Produktinformationen von uns anzufordern und zu beachten. b. Sind Fachhändler gehalten, die Produktin- formationen und Hinweise in den Katalogen und Preislisten zu beachten und insbeson- dere alle erforderlichen Anleitungen von uns anzufordern und an die Verarbeiter und die Benutzer weiterzugeben. c. Sind Verarbeiter gehalten, alle Produktin- formationen zu beachten und insbesondere Bedienungs- und Pflegeanleitungen von uns anzufordern und an die Auftragsgeber und Benutzer weiterzugeben. Haftungsausschluss

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