
Der Bund und manche Bundesländer fördern den Einbau von einbruchhemmenden Sicherheitsmaßnahmen in privaten Wohnräumen. Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet im Rahmen von Förderprogrammen günstige Kredite und Zuschüsse. Dazu zählen insbesondere die Förderprogramme "Altersgerecht Umbauen" oder "Altersgerechtes Haus", um sein Heim mit mechanischem und elektronischem Schutz gegen Einbruch abzusichern.
Zudem gibt es verschiedene regionale Förderungen einzelner Länder und Städte, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, in Sachsen oder der Stadt Heidelberg.
455-E / Für Mieter und Eigentümer
Bitte beachten Sie, dass aktuell die Fördermittel erschöpft sind und keine Anträge gestellt werden können!
So werden Maßnahmen zum Einbruchschutz bezuschusst:
Sie können die Anträge online stellen: zum KfW-Zuschussportal
Förderfähig sind Material- und Handwerkerkosten unter der Voraussetzung, dass die Umbauarbeiten durch ein Fachunternehmen des Handwerks durchgeführt werden.
159 - Für alle, die Barrieren in ihren eigenen vier Wänden verringern und sich vor Einbruch schützen möchten
Dies beinhaltet das Förderprodukt:
Für 2020 stellt das Bundesinnenministerium 100 Millionen Euro für barrierereduzierende Maßnahmen zur Verfügung. Anträge können also auch ab sofort wieder gestellt werden. Die barrierereduzierenden Maßnahmen können mit Einbruchschutzmaßnahmen kombiniert werden. So erhöhen Eigenheimbesitzer nicht nur die Sicherheit Ihres Zuhauses, sondern können gleichzeitig eigenen vier Wände altersgerecht umbauen.
Denn eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen außerdem, einen Fachmann zu kontaktieren, der Ihnen bei der Auswahl der geeigneten Produkte und dem Ausfüllen der Anträge behilflich zur Seite steht. Viele Sicherheitsfachgeschäfte haben Erfahrung mit den Förderprogrammen und können Sie kompetent unterstützen.
Sie benötigen ein oder mehrere VdS-Zertifikate?
Dieses Programm des Landes NRW ist insbesondere interessant für solche Bürger, die ein Haus bauen möchten oder auch in Mietwohnungsbau investieren möchten.
Die Landesregierung stellt innerhalb der Laufzeit von 2018 bis 2022 einen Fördertopf mit einem Gesamtvolumen von 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
730 Millionen Euro bei:
Neuschaffung von Mietwohnungen, Wohnraum in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, experimenteller Wohnungsbau
120 Millionen Euro bei:
Maßnahmen der Quartiersentwicklung und auf Grundlage kommunaler wohnungspolitischer Handlungskonzepte inkl. Maßnahmen in regionaler Kooperation
100 Millionen Euro bei:
Neuschaffung und Ersterwerb selbst genutzten Wohneigentums sowie Erwerb vorhandenen Wohnraums
100 Millionen Euro bei:
Modernisierungsmaßnahmen im Bestand mit dem Schwerpunkt auf Reduzierung von baulichen Barrieren, Verbesserung der Energieeffizienz, des Einbruchschutzes und der Digitalisierung sowie des Wohnumfelds
50 Millionen Euro bei:
Wohnraum für Studierende (Wohnungen und studentische Wohnheimplätze)
Hier können Sie sich das PDF des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen mit allen Infos downloaden:
Das Förderprogramm "Modernisierung für Selbstnutzer" des Landes Schleswig-Holstein bietet sich für jene Hausbesitzer an, die Maßnahmen in Sachen Energiesparen, Barrierereduzierung und Einbruchschutz ergreifen möchten. Bis zum Jahr 2018 stellt das Land seit Oktober 2016 insgesamt 1,6 Millionen Euro zur Verfügung.
Jede Privatperson, die Eigentümer einer Immobilie ist und die von ihr selbst genutzt wird, kann einen Antrag auf Förderung abgeben. Voraussetzungen: Die Immobilie befindet sich in Schleswig-Holstein und Sie investieren mindestens 2.000 Euro in Einbruchschutz-Maßnahmen. Die Bezuschussung beträgt 20 Prozent, pro Maßnahme bis höchstens 1.600 Euro Fördersumme.
Den Antrag reicht man bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein. Den Antrag und alle weiteren Infos gibt es auf der Internetseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein: hier entlang
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ab sofort der Einbau von Sicherheitsmaßnahmen gegen Einbruch am und im Gebäude gefördert wird.
Diese Förderung erfolgt unabhängig davon, ob im Rahmen der Modernisierung auch energetische Verbesserungen erfolgen oder die Barrierefreiheit des Objektes erhöht wird. Für diese Art von kombinierten baulichen Maßnahmen gibt es anderweitige Fördermaßnahmen/-programme.
Unabhängig vom Abbau der Barrieren oder der energetischen Sanierung können Sie auch eine Förderung allein für den Einbau von Sicherheitstechnik beantragen (genauere Infos oben). Der Antrag, den Sie hierfür ausfüllen müssen, ist derselbe wie der zur Reduzierung von Barrieren. Abbau von Barrieren und Reduzierung von Sicherheitslücken sind in diesem Fall gleich zu behandeln.
Unterstützt werden Maßnahmen zum Einbruchschutz mit einem zinsgünstigen Darlehen (Effektivzins: 1 %) bis zu max. 50 % der förderfähigen Kosten, jedoch mindestens 1.500 Euro und höchstens 15.000 Euro pro Wohnung/Haus. Demnach ist ein Antrag auf Förderung ab einem Gesamtwert von 3.000 Euro möglich. Einen direkten finanziellen Zuschuss gibt es bei diesem Förderprogramm nicht!
Für die Erhöhung der Barrierefreiheit und/oder die Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Hauses können Sie ebenfalls eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Diese besteht zum einen aus einem zinsgünstigen Darlehen und zum anderen aus einem Tilgungsnachlass in Form eines Teilschuldenerlasses. Der Tilgungsnachlass beträgt 20 Prozent des anerkannten Gesamtdarlehenbetrages (nach Prüfung des Kostennachweises auf Antrag). Im Rahmen dieser Modernisierung können Sie zusätzlich auch Sicherheitstechnik einbauen, um den Einbruchschutz Ihrer Wohnung zu erhöhen. Die Förderung deckt diese Kosten dann ebenfalls ab.
Ihre für Sie zuständige Bewilligungsbehörden und deren Erreichbarkeit finden Sie hier
Die dortigen Mitarbeiter geben Ihnen gern weitere Auskunft und beraten Sie bei der Antragstellung.
Hier sind verschiedenste Programme von Zuschüssen für barrierefreies Bauen bis hin zum Baulandmanagement inbegriffen. Darin befindet sich auch die Maßnahme „Heidelberger Schlossprämie“ zur Verbesserung des Einbruchschutzes.
Um Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen, ihr Haus oder ihre Wohnung gegen Einbruch zu sichern, hat die Stadt Heidelberg das Förderprogramm „Die Heidelberger Schlossprämie“ aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger können beim Einbau von mechanischer Sicherheitstechnik einen Zuschuss von 25 Prozent bis maximal 2.500 Euro erhalten. Sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer als auch Mieterinnen und Mieter können die Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass die geplanten Maßnahmen mit der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle Heidelberg abgestimmt und in den Sicherungsempfehlungen festgehalten sind. Gefördert werden mechanische Sicherungsmaßnahmen wie zum Beispiel einbruchhemmende Fensterbeschläge oder Zusatzschlösser mit Sperrbügel. Für passive elektronische Maßnahmen wie Alarmanlagen oder Videoüberwachungen ist keine Förderung möglich.
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass die Maßnahmen mit der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle Heidelberg abgestimmt und in den Sicherungsempfehlungen festgehalten sind.
Details und Infomaterial zu den Förderprogrammen der Stadt Heidelberg finden Sie hier.
Bei Fragen zu den Förderprogrammen hilft Ihnen der Bürgerservice der Stadt Heidelberg gerne weiter. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Für die technische und wirtschaftliche Bauberatung und -betreuung wird ein Zuschuss von maximal 1.000 Euro gewährt.
Als Beispiele für förderfähige Maßnahmen seien genannt:
Seit September 2014 können in Verbindung mit den oben beispielhaft genannten Maßnahmen zur energetischen Sanierung zusätzlich auch solche zur Verbesserung des Einbruchschutzes gefördert werden.
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist die Bestätigung der zuständigen Gemeinde, dass sich das Vorhaben in einem Gebiet befindet, das nach dem städtebaulichen Entwicklungskonzept als integrierte Lage ausgewiesen ist oder den demografischen und wohnungspolitischen Zielsetzungen der Gemeinde entspricht. Nutzen Sie im ersten Schritt des Verfahrensablaufes das Beratungsangebot der Sächsischen Aufbaubank. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Das Formular zur energetischen Sanierung „Bestätigung zur Verbesserung des Einbruchschutzes“ der Sächsischen Aufbaubank können Sie direkt hier downloaden.
Neben den Fördermöglichkeiten können unter bestimmten Voraussetzungen auch die Arbeitskosten eines Handwerkers, die der Einbau einer Sicherheitstechnik mit sich bringt, nach Paragraf 35a Absatz 3 EStG (Einkommensteuer-Gesetz) von der Steuer abgesetzt werden. Darüber hinaus bieten manche Versicherer auch Prämienrabatte für die Hausratversicherung, wenn bestimmte Sicherheitseinrichtungen installiert sind.
Die Zurich Versicherung und ABUS haben eine Kooperation vereinbart. ABUS räumt Zurich MultiPlus-Kunden, die eine Secvest Funkalarmanlage erwerben, einen Preisnachlass in Höhe von 25 % auf den empfohlenen Verkaufspreis ein. Die Anlage muss von einer autorisierten Fachfirma installiert werden, wobei Zurich MultiPlus-Kunden in den Genuss von reduzierten Installationspauschalen kommen. Dadurch lässt sich ein exzellenter Einbruchschutz realisieren, den Zurich auch für höherwertige Haushalte akzeptiert.
Weitere Informationen zu den vergünstigten ABUS Konditionen erhalten Sie bei ihrem Zurich Ansprechpartner sowie auf der Internetseite der Zurich Versicherung. Die Aktions-Hotline 08207 95990-345 ist Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 14:45 Uhr erreichbar.
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