
Versicherte, die eine Opfer-Rechtsschutz-Versicherung haben, können diese Versicherung in Anspruch nehmen, wenn sie Opfer einer schweren Straftat geworden sind und Ansprüche in einem Nebenanklageverfahren oder einem Täter-Opfer-Ausgleich durchsetzen möchten.
Wer durch eine Gewaltstraftat der persönlichen Freiheit beraubt, körperlich versehrt, sexuell belästigt oder genötigt wurde, hat Anspruch auf Leistungen aus der Opfer-Rechtsschutz-Versicherung. Auch wenn das Leben durch eine Straftat bedroht wurde, besteht ein Anspruch auf Unterstützung.
Der Opfer-Rechtsschutz ist oftmals Bestandteil eines Rechtsschutz-Paketes und muss bei den meisten Versicherungsgesellschaften nicht separat bezahlt werden. Es ist jedoch ratsam, sich bei der Versicherung zu erkundigen, ob diese Leistung Bestandteil eines bestehenden oder neuen Versicherungsschutzes ist.
Zur Newsletter-Anmeldung
RSS-Feed abonnieren
ABUS YouTube-Filme ansehen
Händlersuche
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Sicherheitslexikon