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    Sicherheit als großer Faktor bei Mietern © ABUS

    Einbruchschutz und Mietrecht Absicherung von Mietobjekten

    Als Mieter fühlen Sie sich in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus viel wohler, wenn Sie wissen, dass Ihr Zuhause ausreichend vor Einbrüchen geschützt ist.

    Aber was ist, wenn Sie sich doch nicht ausreichend gegen Einbrecher abgesichert sehen? Dürfen Sie einfach so eine Alarmanlage in Ihrem Mietobjekt installieren? Oder eine Videokamera an der Wohnungstür anbringen? Wie sieht es mit zusätzlichen Verriegelungen an den Fenstern aus? Und wer ist eigentlich laut Mietrecht für die Installation eines Einbruchschutzes verantwortlich - der Mieter oder Vermieter?

    All diese Fragen stellen sich Ihnen vermutlich, wenn Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben oder aufsetzen möchten. Und wir sind dazu da, sie Ihnen zu beantworten:

    Laut Mietrecht haben Vermieter eine besondere Verantwortung, um ihren Mietern ein sicheres und geschütztes Zuhause zu bieten. Aber wie schützt man die Wohnung vor Einbrüchen und wie weit reicht diese Pflicht zur Einbruchsicherung? Es gibt verschiedene Vorschriften, die Vermieter befolgen müssen, um die Mieter vor Einbrüchen abzusichern.

    Eine gesetzliche Pflicht zur Installation besonderer Sicherheitsmaßnahmen besteht für Vermieter laut Mietrecht allerdings nicht.

    Problemlose Sicherung des Fensters © ABUS

    Schließvorrichtungen an Fenstern und Türen
    Vielmehr müssen Vermieter sicherstellen, dass alle Zugangstüren und Fenster mit Schließvorrichtungen ausgestattet sind. Diese können Schlösser, Riegel oder Beschläge sein, abhängig von der Art des Fensters und der Tür. Eine Verpflichtung besteht für Vermieter lediglich, dafür zu sorgen, dass diese Vorkehrungen sicher und intakt bleiben und bei Mängeln auf eigene Kosten auszutauschen.

    Beleuchteter Eingang und Außenfläche
    Außerdem sollten Vermieter auch sicherstellen, dass alle Außenflächen und Eingänge beleuchtet sind. Dies hilft nicht nur dabei, sich zu orientieren und im Dunkeln nicht zu stürzen, sondern auch potenzielle Einbrecher abzuschrecken.

    Es ist wichtig, dass Vermieter diese Vorschriften einhalten, um ihren Mietern ein sicheres Zuhause zu bieten. Mit den richtigen Maßnahmen ist es möglich, die Mietwohnung vor Einbruch zu schützen.

    Können Vermieter für die Installation von Sicherheitstechnik zum Einbruchschutz eine Mieterhöhung veranlassen?

    Ja, eine Mieterhöhung durch den Vermieter kann in bestimmten Fällen beantragt werden. In der Regel ist es nur erlaubt, die Miete zu erhöhen, wenn die Kosten für die Wohnung gestiegen sind, z. B. durch höhere Steuern oder höhere Kosten für Energie und Wasser. Eine Erhöhung der Miete, um die Kosten für die Installation von sinnvollen Sicherheitsmaßnahmen zu decken, ist laut Artikel: Mieterhöhung nach § 559 BGB: Modernisierung aber auch erlaubt, wenn es sich dabei um eine Verbesserung der Mietsache handelt.

    Laut Mietrecht sind Mieter und Vermieter gemeinsam für den Schutz vor Einbrüchen verantwortlich. Der Vermieter muss ein Mindestmaß an Sicherheit gewährleisten, indem er Zugangstüren und Fenster mit Schließvorrichtungen ausstattet und Außenflächen und Eingänge beleuchtet. Weitere Maßnahmen zum Einbruchschutz des Mietobjekts sind nicht verpflichtend.

    Als Mieter hat man jedoch das Recht, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu fordern, sollte die Wohnung bereits mehrfach Ziel von Einbrüchen gewesen sein. Der Vermieter kann aber im Gegenzug eine Mieterhöhung beantragen, wenn die Kosten für die Installation von sinnvollen Sicherheitstechniken anfallen.

    Möchten Sie als Mieter selbstständig Sicherheitstechnik zum Einbruchschutz anbringen, sollten Sie sich zunächst die Einverständniserklärung des Vermieters einholen oder Regelungen dazu gleich im Mietvertrag festhalten - Kosten zur Installation und zum Rückbau müssen von Ihnen gezahlt werden.

    Im Allgemeinen gilt: Sprechen Sie sich mit Ihrem Vermieter ab - immerhin liegt eine zusätzliche Absicherung Ihrer Mietwohnung in Ihrem beiderseitigen Interesse.

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