Einbruchschutz und Mietrecht Absicherung von Mietobjekten
Als Mieter fühlen Sie sich in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus viel wohler, wenn Sie wissen, dass Ihr Zuhause ausreichend vor Einbrüchen geschützt ist.
Aber was ist, wenn Sie sich doch nicht ausreichend gegen Einbrecher abgesichert sehen? Dürfen Sie einfach so eine Alarmanlage in Ihrem Mietobjekt installieren? Oder eine Videokamera an der Wohnungstür anbringen? Wie sieht es mit zusätzlichen Verriegelungen an den Fenstern aus? Und wer ist eigentlich laut Mietrecht für die Installation eines Einbruchschutzes verantwortlich - der Mieter oder Vermieter?
All diese Fragen stellen sich Ihnen vermutlich, wenn Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben oder aufsetzen möchten. Und wir sind dazu da, sie Ihnen zu beantworten:
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