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    Bild in Blautönen mit verschiedenen wabenförmigen Symbolen für Sicherheitsgewerke.

    KRITIS & NIS-2-Regularien

    Zum Schutz der Infrastruktur von Einrichtungen in Deutschland existieren unterschiedliche Regelwerke, die parallel gelten und sich gegenseitig ergänzen. Von den KRITIS-Regularien sind rund 4.500 Unternehmen und Einrichtungen betroffen, vom NIS-2-Umsetzungsgesetz rund 29.500. Ein zentraler Aspekt der Anforderungen liegt in der effektiven Steuerung und Kontrolle physischer Zutritte zu sicherheitskritischen Bereichen. Bei Nichtumsetzung drohen hohe Bußgelder, die Unternehmensleitung haftet persönlich.

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    Ein zentraler Aspekt der Anforderungen aus dem NIS-2-Umsetzungsgesetz und der KRITIS-Anforderungen liegt in der effektiven Steuerung und Kontrolle physischer Zutritte zu sicherheitskritischen Bereichen. Dazu zählt in erster Linie das systematische Zutrittsmanagement für Betriebsgebäude, technische Anlagen und insbesondere IT-Infrastrukturen wie Serverräume oder Leitstände. Eine klare Trennung von Zugriffsrechten, revisionssichere Protokollierung und Schutz vor Manipulation sind genauso essenziell, wie die Identifikation und Authentifikation der jeweiligen Person vor Zutritt.

    Dreieck Resilienz: untern links Cyber Resilienz, unten rechts geopolitische Resilienz, oben in der Spitze des Dreiecks physische Resilienz

    Das KRITIS-Dachgesetz (Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen (KRITISDachG) wurde am 29. Januar 2026 durch den Bundestag offiziell beschlossen. Der Fokus des Gesetzes liegt auf dem physischen Schutz kritischer Infrastrukturen und der Ergänzung bestehender IT- und Cyber-Sicherheitsregelungen.

    Als kritische Infrastrukturen gelten Einrichtungen, die für die Grundversorgung essenziell sind und in der Regel mehr als 500.000 Menschen versorgen sowie in einem der folgenden Bereiche (KRITIS-Sektoren) tätig sind:

    Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Leistungen der Sozialversicherung sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Gesundheitswesen, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Weltraum und Siedlungsabfallentsorgung.

    KRITIS-Dachgesetz

    Für die Betreiber kritischer Anlagen nehmen die Verpflichtungen an zu ergreifende Maßnahmen hinsichtlich Sicherheit und Resilienz mit der Verabschiedung des Gesetzes spürbar zu. So sind sie verpflichtet:

    • zur Registrierung beim BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) bzw. BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)
    • zur Durchführung von Risikoanalysen und Risikobewertungen (mind. alle 4 Jahre)
    • Maßnahmen durchzuführen, die
      • das Auftreten von Vorfällen verhindern,
      • einen angemessenen physischen Schutz von Liegenschaften und kritischen Anlagen gewährleisten,
      • sicherstellen, auf Vorfälle zu reagieren, sie abzuwehren und deren negativen Auswirkungen zu begrenzen,
      • nach Vorfällen die zügige Wiederherstellung der kritischen Dienstleistung gewährleisten.

    Grundlage ist ein All-Gefahren-Ansatz, der sowohl Cyber-Angriffe als auch physische, natürliche und technische Risiken umfasst.

    Kritische Infrastrukturen: Grafik

    Die Umsetzung der EU-weiten NIS-2-Richtline wird in Deutschland durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz geregelt. Im bereits geltenden Gesetz wird unterscheiden zwischen Sektoren besonders wichtiger Einrichtungen, Sektoren wichtiger Einrichtungen und Einrichtungen der Bundesverwaltung.

    Das NIS-2-Umsetzungsgesetz definiert u. a. zehn Risikomanagement-Maßnahmen im Bereich der Cyber-Sicherheit, die betroffene Unternehmen mindestens ergreifen müssen, um die Auswirkung von Sicherheitsvorfällen möglichst gering zu halten. Darunter fällt auch ein Konzept in Bezug auf die Risikoanalyse und auf die Sicherheit in der Informationstechnik. Dieses Konzept wiederum muss auf dem All-Gefahren-Ansatz fußen, der den physischen Schutz von Gebäuden, Anlagen etc. einschließt.

    NIS-2-Umsetzungsgesetz

    Bei den NIS-2 relevanten Sektoren in Deutschland handelt es sich um:

    Sektoren besonders wichtiger Einrichtungen
    Energie | Transport & Verkehr | Finanzwesen | Gesundheit | Wasser| Digitale Infrastruktur | Weltraum

    Sektoren wichtiger Einrichtungen
    Transport & Verkehr | Abfallbewirtschaftung | Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen | Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln | Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren | Anbieter digitaler Dienste |Forschung

    Einrichtungen der Bundesverwaltung (mit definierten Ausnahmen)
    Bundesbehörden | Öffentlich-rechtlich organisierte IT-Dienstleister der Bundesverwaltung |weitere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie ihre Vereinigungen

    Bei einem Teil der Einrichtungen sind weitere Kriterien entscheidend, ob sie unter das NIS-2 Umsetzungsgesetz fallen (gemäß Tabelle links).

    Zur Ermittlung, ob ein Unternehmen von den Regulierungen nach dem NIS-2-Umsetzungsgesetz betroffen ist, bietet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf seiner Webseite die Möglichkeit zur Durchführung einer NIS-2-Betroffenheitsprüfung.

    NIS-2-Tabelle
    Halbgeöffnete Bürotür mit Zylinder, im Hintergrund eine Frau am Telefon
    Frau an Monitor mit Schließplan
    Mann öffnet Eingangstür

    So helfen elektro­nische Zutrittskontrollsysteme von ABUS

    Die Kombination aus gesetzlichen Pflichten (NIS-2-Umsetzungsgesetz, KRITIS-Regularien) und Best Practices aus Normen wie ISO/IEC 27001 und dem BSI IT-Grundschutz macht deutlich: Zutrittskontrolle ist keine optionale Maßnahme, sondern ein zentrales Element ganzheitlicher Sicherheitsarchitekturen.

    ABUS bietet Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen ein umfangreiches Portfolio an Zutrittskontrolllösungen, die sich modular, skalierbar und sicher in bestehende Sicherheitskonzepte integrieren lassen.

    Elektronische Zutrittssysteme von ABUS ermöglichen eine dynamische, zentral steuerbare und revisionssichere Verwaltung von Zutrittsrechten. Sie bieten maximale Transparenz und Kontrolle – wichtige Anforderungen aus NIS-2-Umsetzungsgesetz und KRITIS-Regularien.

    Die Kernvorteile elektronische Zutrittskontrolllösungen:

    1. Möglichkeit der individuellen Vergabe, Änderung und Löschung von Berechtigungen
    2. DSGVO konforme Speicherung und Protokollierung von Zutritten
    3. Unterstützung bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen hinsichtlich physischer Sicherheit
    4. Zentrale Steuerung der Zutrittsmöglichkeiten und Berechtigungen
    5. Skalierbarkeit und Flexibilität hinsichtlich technischer und organisatorischer Bedürfnisse 
    6. Hohe technische Sicherheit bei der Kommunikation über End-to-End-Verschlüsselung
    7. Umsetzung ganzheitlicher Objektschutzkonzepte durch Kombination mit Video- und Alarmsystemen

    Hybride Zutrittskontrolllösungen von ABUS kombinieren mechanische und elektronische Komponenten und bieten – richtig geplant – eine flexible Sicherheitsarchitektur, die die Anforderungen aus dem NIS-2-Umsetzungsgesetz sowie den KRITIS-Regularien erfüllen kann.
    Hybride Lösungen eigenen sich insbesondere für Unternehmen, die eine schrittweise Umstellung von einer mechanischen auf eine digitale Lösung planen oder die eine Kombination aus verschiedenen Sicherheitsanforderungen umsetzen wollen.

    Ob komplett elektronisch oder hybrid: ABUS Lösungen unterstützen nicht nur die physische Sicherung sensibler Bereiche, sondern auch die dokumentierte Zugriffskontrolle im Sinne des NIS-2-Umsetzungsgesetzes, KRITIS-Regularien, ISO/IEC 27001 und BSI-Grundschutz.

    Gerne beraten wir Sie persönlich und unverbindlich zur Situation bei Ihnen vor Ort.

    Denn: Nachweispflichten gegenüber dem BSI sind zwar erst ab 2028 zu erbringen, aber die Pflichten für organisatorische und technische Maßnahmen laut NIS-2-Umsetzungsgesetz gelten bereits jetzt.

    Nutzen Sie einfach das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

    Weitere Detail-Informationen erhalten Sie im Whitepaper “Die Relevanz von Zutrittskontrolllösungen im Hinblick auf die Erfüllung regulatorischer Vorgaben aus NIS-2 und KRITIS” (PDF-Download), welches Sie hier kostenlos herunterladen können.

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    Symbolbild Whitepaper

    Kostenlose Info-Webinare

    In unseren kompakten Info-Webinaren „Zutrittskontrolle im Kontext NIS-2 & KRITIS - ein Compliance-Faktor?!“ führen Sie unsere Experten durch die vielfältige Welt der regulatorischen Erfordernisse. Sie erläutern Ihnen, welche Anforderungen relevant sind und wie moderne Zutrittskontrolllösungen zur Compliance und Risikominimierung beitragen können.

    Unsere Moderatoren für Sie: Jürgen Thöne (Management Informationssicherheit ABUS Group), Steffen Torres (Cyber Security Officer ABUS Security Center) und Sven Weber (Leiter Vertriebsinnendienst ABUS Security Center).

    Sie sind ABUS Partner? Dann haben wir gesonderte Webinare zum Thema NIS-2 / KRITIS für Sie! Anmelden können Sie sich direkt über das ABUS Partner Portal oder Sie kontaktieren einfach Ihren ABUS Ansprechpartner!

    Sie sind direkt von NIS-2/KRITIS betroffen? Melden Sie sich direkt zu einem der folgenden Termine an und informieren Sie sich praxisnah über Pflichten, Handlungsempfehlungen und zukunftssichere Sicherheitskonzepte.

    Auszeichnungen

    TECTIQ wurde von Sicherheitsexperten und Kunden zum Winner des GIT Sicherheit Award gewählt. Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen und weiterhin viel Freude mit dem einzigartigen TECTIQ Access Manager.

    Schriftzug "GIT Sicherheit Award 2026 Winner". GIT in roter, der Rest in schwarzer Schrift

    Von der Entwicklung, über die Beratung bis hin zur Installation unserer Schließsysteme: Wir richten jeden Schritt konsequent an den Bedürfnissen unserer Kunden aus. Dabei setzen wir auf individuelle passgenaue Lösungen, persönlichen Service und höchste Qualität.

    Auszeichnung Plus X Award ABUS Höchste Kundenzufriedenheit 2025 Schließsystem auf schwarzem Grund

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