So helfen elektronische Zutrittskontrollsysteme von ABUS
Die Kombination aus gesetzlichen Pflichten (NIS-2-Umsetzungsgesetz, KRITIS-Regularien) und Best Practices aus Normen wie ISO/IEC 27001 und dem BSI IT-Grundschutz macht deutlich: Zutrittskontrolle ist keine optionale Maßnahme, sondern ein zentrales Element ganzheitlicher Sicherheitsarchitekturen.
ABUS bietet Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen ein umfangreiches Portfolio an Zutrittskontrolllösungen, die sich modular, skalierbar und sicher in bestehende Sicherheitskonzepte integrieren lassen.
Elektronische Zutrittssysteme von ABUS ermöglichen eine dynamische, zentral steuerbare und revisionssichere Verwaltung von Zutrittsrechten. Sie bieten maximale Transparenz und Kontrolle – wichtige Anforderungen aus NIS-2-Umsetzungsgesetz und KRITIS-Regularien.
Die Kernvorteile elektronische Zutrittskontrolllösungen:
1. Möglichkeit der individuellen Vergabe, Änderung und Löschung von Berechtigungen
2. DSGVO konforme Speicherung und Protokollierung von Zutritten
3. Unterstützung bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen hinsichtlich physischer Sicherheit
4. Zentrale Steuerung der Zutrittsmöglichkeiten und Berechtigungen
5. Skalierbarkeit und Flexibilität hinsichtlich technischer und organisatorischer Bedürfnisse
6. Hohe technische Sicherheit bei der Kommunikation über End-to-End-Verschlüsselung
7. Umsetzung ganzheitlicher Objektschutzkonzepte durch Kombination mit Video- und Alarmsystemen
Hybride Zutrittskontrolllösungen von ABUS kombinieren mechanische und elektronische Komponenten und bieten – richtig geplant – eine flexible Sicherheitsarchitektur, die die Anforderungen aus dem NIS-2-Umsetzungsgesetz sowie den KRITIS-Regularien erfüllen kann.
Hybride Lösungen eigenen sich insbesondere für Unternehmen, die eine schrittweise Umstellung von einer mechanischen auf eine digitale Lösung planen oder die eine Kombination aus verschiedenen Sicherheitsanforderungen umsetzen wollen.
Ob komplett elektronisch oder hybrid: ABUS Lösungen unterstützen nicht nur die physische Sicherung sensibler Bereiche, sondern auch die dokumentierte Zugriffskontrolle im Sinne des NIS-2-Umsetzungsgesetzes, KRITIS-Regularien, ISO/IEC 27001 und BSI-Grundschutz.
Gerne beraten wir Sie persönlich und unverbindlich zur Situation bei Ihnen vor Ort.
Denn: Nachweispflichten gegenüber dem BSI sind zwar erst ab 2028 zu erbringen, aber die Pflichten für organisatorische und technische Maßnahmen laut NIS-2-Umsetzungsgesetz gelten bereits jetzt.
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