GARANTIEBEDINGUNGEN FÜR BESTIMMTE ABUS-PRODUKTE
I. Allgemeines
Die ABUS August Bremicker Söhne KG, Altenhofer Weg 25, 58300 Wetter (nachfolgend „ABUS“ oder „wir“) gewährt Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Kaufs ihren Wohnsitz in der Europäischen Union („EU“) haben, (nachfolgend „Verbraucher“ oder „Käufer“ genannt) für die nachfolgend bezeichneten ABUS Produkte
FO400N, FO500N, FTS96, FTS88, FOS650, 2420, 3030, FTS206, FAS97, FAS101, FTS3003, FTS3002, 3010, 2530, 2410, FG300A, FG300, FG400, SW1, SW2, SW10, SW20, GS10, GS20, GS40, GS60, 7030, 7010, 7035, 2110, SR30, SK79, SK66, SK78, SK69, SK99, TAS82, TAS102, RHZS415, RSZS316, RH410, RH414, RS306, RS314, KLZS714, HLZS814, KKT512, KKZS700, KLN314, HLN414, SRG92N, 2510, 7025, BLZS 110, BLZS 72, DF88, RS87, SK89, V83, DFS95, 4103, 1172, 0097, BLPZS 110, BLPZS 72, KSZS 55, KSZS 72, LSZS 55, LSZS 72, LSZS 92, RSZS, TZS PZ, FFS4085, FFS4160, FFS4185, FFS3160, FFS3085, FFS2260, Feststeller für Sturmhaken, FFS Combi für Oberlicht, FFS 6175, FFS 8175 Unterlage, TAS 1815, ZETA 6, P12RPS, Türzusatzschlösser V83, Türzusatzschlösser CLK
im Rahmen der privaten Nutzung (nachfolgend „Produkte“) eine Garantie nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen.
Etwaige gesetzliche Mängelgewährleistungsansprüche des Käufers sowie gesetzliche Rechte werden durch diese Garantie nicht beschränkt. Die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte ist unentgeltlich. Unberührt bleiben auch etwaige gesetzliche Reparaturverpflichtungen des Herstellers nach §§ 479a ff. BGB.
II. Bedingungen
1. Garantiezeit
Wir leisten für einen Zeitraum von 10 Jahren Garantie nach Maßgabe der folgenden Regelungen, es sei denn, ein anderer Zeitraum ist in oder auf der Verpackung des Produkts angegeben.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des Erstkaufs durch den ersten Verbraucher.
Leistungen im Rahmen der Garantie (z.B. Ersatzlieferung, Reparatur) führen nicht zu einer Verlängerung oder einem Neubeginn des Garantiezeitraums.
2. Inhalt der Garantie
Wir leisten Garantie dafür, dass die Produkte bei normaler Verwendung die geschuldeten Funktionen und die geschuldete Leistung während der Garantiezeit beibehalten, also insbesondere bei Mängeln eines Produktes, die auf einem Material- oder Herstellungsfehler beruhen und die nachweislich innerhalb des Garantiezeitraums auftreten. Gesetzliche Vermutungsregelungen werden nicht beschränkt. Die Behebung des garantiepflichtigen Mangels erfolgt in der Weise, dass wir das mangelhafte Produkt nach unserer Wahl unentgeltlich reparieren oder durch ein mangelfreies Produkt (ggf. auch ein Nachfolgemodell) ersetzen.
Des Weiteren sind wir im Rahmen der Garantie für alle reklamierten Produkte, die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Garantie nicht mehr oder nur mehr in abgeänderter Form hergestellt werden können, berechtigt, diese durch ein vergleichbares Produkt auszutauschen.
Ersetzte Produkte oder Teile gehen in unser Eigentum über.
3. Ausnahmen der Garantie
Von der Garantie ausgenommen sind
a) Zubehör;
b) Gebrauchtware/B-Ware/Refurbished-Produkte;
c) Produkte und/oder Produktteile, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen, sowie Mängel am Produkt, an Akkus und Ladegeräten die auf einen gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind; Mängel am Produkt, die auf einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch und/oder auf eine Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen zurückzuführen sind;
d) Mängel am Produkt die auf für das jeweilige Produkt ungeeignete Klima- und/oder Umwelt- bzw. Umgebungsbedingungen (z.B. ungewöhnlich hohe Luftfeuchtigkeit/ hohe Temperaturen) zurückzuführen sind;
e) Mängel am Produkt, die auf unzureichende Wartung oder Pflege (z.B. Verwendung ungeeigneter Schmierstoffe) zurückzuführen sind;
f) Mängel am Produkt, die Merkmale zeigen, die auf äußere Einflüsse (z.B. Transportschäden, Beschädigung durch Stoß, Schlag, Sägen, Bohren, Fräsen oder Manipulation, Schäden durch Witterungseinflüsse) oder unsachgemäße Eingriffe (z.B. eine unsachgemäße Reparatur durch Verbraucher oder Dritte) hinweisen;
g) Mängel am Produkt, die durch Verwendung von Zubehör und Ergänzungsteilen, die keine ABUS-Artikel sind oder ungeeigneten Ersatzteilen verursacht wurden;
h) Produkte, an denen von ABUS nicht autorisierte Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden, und Produkte, die komplett oder teilweise zerlegt worden sind; sowie
i) geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Produkts unerheblich sind (unerhebliche Mängel).
Die Garantie umfasst nicht den Ersatz von Folgeschäden (einschließlich Verlust oder Diebstahl des mit dem Produkt gesicherten Objektes). Dies gilt nicht im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Etwaige Schadensersatzansprüche, die dem Verbraucher aus Gewährleistungsrechten zustehen, werden durch diese Regelung nicht beschränkt.
4. Inanspruchnahme der Garantie
Die Geltendmachung eines Garantieanspruchs erfolgt gegenüber dem Kundenservice über nachfolgende Kontaktmöglichkeit.
E-Mail: kundenservice@abus.de
Telefonnummer: 02335 634-4 55
Der Mangel des Produktes muss nachweislich innerhalb der Garantiezeit aufgetreten sein. Den Beginn des Garantiezeitraum hat der Verbraucher durch Vorlage eines Original-Kaufnachweises, auf dem das Kaufdatum des Erstkaufs, das Produkt und der Name des Händlers angegeben sind, nachzuweisen. Der Kaufnachweis kann dazu dem Kundenservice übermittelt werden.
Für die Inanspruchnahme der Garantie versenden Sie das reklamierte Produkt direkt an ABUS, an folgende Adresse:
ABUS August Bremicker Söhne KG
Kundenservicecenter
Altenhofer Weg 25
58300 Wetter
DEUTSCHLAND
5. Transportkosten und Transportrisiko
Die Kosten der Einsendung des Produktes trägt ABUS. Der Kunde kann ein entsprechendes Retourenlabel beim ABUS Kundenservice (s. obenstehende Kontaktinformationen) anfragen.
Die Kosten der Rücksendung trägt ABUS nur, wenn ABUS einen unter diese Garantie fallenden Mangel festgestellt hat. Sollte sich im Rahmen der Überprüfung herausstellen, dass kein Garantiefall vorliegt, so sind die Kosten der Rücksendung vom Kunden zu tragen. Dies gilt klarstellend nicht, wenn eine Prüfung der Ware aufgrund eines Mangelbeseitigungsverlangens des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte erfolgt.
6. Ausschließlichkeit
Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung der Mängel am Produkt werden durch unsere Garantie nicht begründet. Sie haben insbesondere keinen Anspruch auf die Übermittlung eines Ersatzprodukts für die Dauer der Reparatur.
7. Verjährung
Ansprüche aus dieser Garantie wegen eines innerhalb der Garantiefrist durch den Kunden entdeckten Mangels verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Entdeckung des Mangels.
8. Räumlicher Anwendungsbereich
Diese Garantie gilt für Produkte, die innerhalb der EU gekauft und dort verwendet werden.
III. Schlussbestimmungen
Für diese Garantie gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Diese Rechtswahl führt nicht dazu, dass Ihnen der Schutz entzogen wird, der Ihnen durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf (Günstigkeitsprinzip).