Die meisten modernen Fenster bieten Schutz vor Lärm – allerdings keinen Schutz vor Einbrechern!

Die meisten Fenstertüren und Terrassentüren heutiger Standard-Bauart sind in der Regel konstruktiv so ausgelegt, dass die Wärmedämmung und der Lärmschutz optimiert sind. Allerdings nicht der Schutz vor Einbrechern.

Das liegt daran, dass Standard-Elemente oft nur durch die sogenannten Rollzapfen „gesichert“ sind. Diese Rollzapfen sind in rund 80 Prozent der auf dem Markt befindlichen Fenster und Terrassentüren verbaut. Sie sorgen für die Abdichtung eines Fensters, bieten allerdings keinen mechanischen Schutz vor Einbruchsversuchen. Halbwegs versierte Einbrecher überwinden Fenster, die nur mit Rollzapfen ausgestattet sind, in nur wenigen Sekunden mit einem handelsüblichen Schraubendreher. Dieser Vorgang des Aufhebelns geschieht zudem relativ geräuschlos. Der sogenannte Rollzapfen wird einfach zur Seite gedrückt, so dass das Fenster über die Führung springt und geöffnet werden kann. Das zeigt auch, dass ein abschließbarer Fenstergriff heute allenfalls als Kindersicherung dienen kann, aber wenig mit Einbruchschutz zu tun hat. Denn ein Fenstergriff bedient nur die Mechanik, hat aber keine Wirkung auf die Elemente, die zur Zuhaltung eines Fensters dienen.

Heruntergelassene Rollläden bieten Sichtschutz, aber keinen Einbruchschutz

Auch heruntergelassene Standard-Rollladen bieten keinen ausreichenden Schutz vor Einbrechern, da sie sich einfach hochschieben lassen. So dienen diese höchstens noch als Anwesenheitsschutz. Zudem finden viele Einbrüche in der Zeit statt, wenn die Rollladen nicht im Einsatz, sprich hochgefahren sind. Sogenannte Rollladensicherungen, die das Hochschieben der Rollladen verhindern, indem sie das Element fixieren, bieten einen zusätzlichen Schutz vor Einbrechern, sollten aber nur ergänzend zu mechanischen Sicherungen eingesetzt werden.

Um eine wirksame Einbruchhemmung zu erzielen, bedarf es also fachgerecht montierter Sicherheitselemente an beiden Seiten (Schließ- und Scharnierseite) des Fensters oder der Terrassentür.

In Krimis wird die Scheibe eingeschlagen – in der Realität nicht!

Untersuchungen der Polizei zeigen, dass die vor rund 10– 15 Jahren häufiger praktizierte Methode des Einschlagens der Scheibe kaum noch Anwendung findet. Das Risiko für den Täter, sich dabei zu verletzen sowie durch den Lärm einer berstenden Scheibe auf sich aufmerksam zu machen, ist zu hoch.