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    Rauchmelderpflicht in ganz Deutschland: Rüsten Sie jetzt unseren RWM150 nach © ABUS

    Brandschutz Ratgeber Rauchmelder­pflicht in allen Bundesländern

    Wir haben die wichtigsten Fakten rund um die Rauchmelderpflicht für Sie zusammengestellt. 

    In diesem Teil unseres ABUS Brandschutz Ratgebers finden Sie Informationen zu folgenden Themen: 

    Wenn wir schlummern, bleiben sie wach: Rauchwarnmelder lassen uns ruhiger schlafen und warnen uns im Ernstfall vor gefährlichem Brandrauch.

    Unsere Funk-Rauchmelder können Sie einfach miteinander koppeln © ABUS

    Die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum ist also äußerst sinnvoll. Sie gilt in allen 16 Bundesländern für vermieteten und selbstgenutzten Wohnraum. Gut so! Denn die Studie „Wirksamkeit der Rauchwarnmelderpflicht“ aus dem Jahr 2020 zeigt: Rauchmelder verringern die Anzahl der Brandopfer. Seit Einführung der Rauchmelderpflicht konnten 500 Menschenleben gerettet werden.

    Doch wer ist für die Installation und Wartung zuständig? Welche Termine und Regeln gelten im Zusammenhang mit der Rauchmelderpflicht? Wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengestellt.

    Was gilt in welchem Bundesland?

    In den einzelnen Bundesländern regeln die Landesbauordnungen die Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten und Neubauten. Infos dazu finden Sie hier

    Bundesland Neubauten Bestandsbauten
    Baden-Württemberg seit 2013 seit 01.01.2015
    Bayern seit 2013 seit 01.01.2018
    Berlin seit 2017 seit 01.01.2021
    Brandenburg seit 2016 seit 01.01.2021
    Bremen seit 2010 seit 01.01.2016
    Hamburg seit 2006 seit 01.01.2011
    Hessen seit 2005 seit 01.01.2015
    Mecklenburg- Vorpommern seit 2006 seit 01.01.2010
    Niedersachsen seit 2012 seit 01.01.2016
    Nordrhein- Westfalen seit 2013 seit 01.01.2017
    Rheinland- Pfalz seit 2003 seit 01.01.2012
    Saarland seit 2004 seit 01.01.2017
    Sachsen seit 2016 bis spätestens 31.12.2023
    Sachsen- Anhalt seit 2009 seit 01.01.2016
    Schleswig-Holstein seit 2005 seit 01.01.2011
    Thüringen seit 2008 seit 01.01.2019

    Quelle: Forum Brandrauchprävention e.V. 

    Dass die Landesbauordnungen die Pflicht zur Wartung der Rauchmelder in neun Bundesländern den Mietern zuweisen, ist ohne rechtliche Bedeutung. Denn das Bundesgesetz bestimmt die Aufgabenverteilung zwischen Vermieter und Mieter. In Wartungsfall gilt also das Mietrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt wird. Der Vermieter ist demnach verpflichtet, die Rauchmelder betriebsbereit zu halten – also zu warten. Allerdings können Mieter und Vermieter laut Mietrecht eine individuelle Vereinbarung rund um die Installation und Wartung treffen. Nutzt der Eigentümer seinen Wohnraum selbst, muss er Haus oder Wohnung mit Rauchmeldern ausstatten und diese auch betriebsbereit halten.

    Aus den Bauordnungen geht nicht hervor, wer die Kosten für die Installation der Rauchmelder trägt. Ein Eigentümer, der seinen Wohnraum selbst nutzt, trägt auch die Kosten. Wer sein Haus oder eine Wohnung vermietet, kann diese als Investitionskosten anteilig auf die Miete umlegen. Auch die Wartungskosten können als Betriebskosten auf den Mieter übertragen werden – sofern das vertraglich geregelt ist.

    In allen Bundesländern sind Vermieter und Eigentümer verpflichtet, in folgenden Räumen Rauchmelder zu installieren: 

    • Kinderzimmer 
    • Schlafzimmer 
    • Wohnungsflure, die als Rettungswege und Fluchtwege dienen 

    In Brandenburg und Berlin gilt die Pflicht auch für Arbeits- und Wohnzimmer. Außerhalb von Wohnungen und Wohnhäusern greift allein in Baden-Württemberg eine weitere Regelung: Hier müssen Rauchmelder auch in all jenen Räumen installiert werden, in denen Menschen bestimmungsgemäß schlafen.

    ABUS Rauchmelder:

    Was viele nicht wissen: Die nützlichen Alltagshelfer müssen nach spätestens zehn Jahren verpflichtend ausgetauscht werden.

    Schließlich altern ihre Bauteile ebenfalls – die Batterien haben häufig eine Lebensdauer von zehn Jahren, manche halten nur drei bis fünf Jahre. Hier müssen Eigentümer oder Vermieter die Brandmelder also rechtzeitig austauschen. Und auch unabhängig von der Rauchmelderpflicht im privaten Wohnraum: Wer ein zehn Jahre altes Gerät besitzt, sollte es schnell austauschen. Eine Investition, die im Brandfall Leben retten kann! Falls Sie nicht wissen, wie alt Ihr Gerät ist, finden Sie das Herstellungsdatum in der Regel auf dem Rauchmelder.

    Rauchmelder müssen mindestens einmal jährlich gewartet werden – unabhängig vom Bundesland, in dem Sie wohnen. Die Anwendungsnorm DIN 14676 regelt die Details:

    „Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders muss regelmäßig überprüft und durch Instandhaltungsmaßnahmen sichergestellt werden. Der Rauchwarnmelder ist nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal im Abstand von 12 Monaten, mit einer Schwankungsbreite von höchstens +- 3 Monaten einer Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung der Warnsignale zu unterziehen. Die Ergebnisse der Überprüfung und Maßnahmen sind zu dokumentieren.“ 

    (Quelle: DIN14676 - 6.1. Allgemeines [6. Instandhaltung]

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