StVZO-konforme Fahrradbeleuchtung
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) legt detaillierte Vorgaben für die lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern fest. Diese Vorschriften sind entscheidend, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu gewährleisten. Zu den vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen gehören Lampen und Reflektoren, die dein Fahrrad bei jeder Fahrt gut sichtbar machen sollen. Im Folgenden stellen wir dir die wichtigsten Vorschriften vor:
- Weißes Frontlicht, rotes Rücklicht (fest montiert oder abnehmbar)
- Reflektoren gemäß StVZO
Vorgaben zu Scheinwerfern am Fahrrad
Vorne muss dein Fahrrad mit einem oder optional zwei Scheinwerfern für weißes Abblendlicht ausgestattet sein. Zusätzlich muss ein weißer Front-Reflektor angebracht sein, der alternativ auch im Scheinwerfer integriert sein kann. Hinten sind ein rotes Rücklicht (auch: Bremslicht, Schlussleuchte oder Rückleuchte) sowie ein roter Rückstrahler, der Kategorie Z Pflicht. Der Rückstrahler kann ebenfalls mit dem Rücklicht kombiniert werden, darf jedoch nicht dreieckig sein.
Wichtig ist, dass alle Leuchten bauartgenehmigt sind. und ein amtliches Prüfzeichen tragen. Dieses Prüfzeichen besteht aus einer Wellenlinie, dem Großbuchstaben K und einer Nummer. Die Leuchtmittel, wie beispielsweise LEDs, müssen ebenfalls der definierten Bauart entsprechen. Als Energiequelle für die Beleuchtung sind Lichtmaschinen (Dynamo wie Nabendynamo), Batterien und wiederaufladbare Akkus sind erlaubt.
Reflektoren: Unverzichtbare Ergänzung zu Scheinwerfer & Co.
Zusätzlich zur Beleuchtung sind vorn und hinten am Fahrrad Reflektoren Pflicht. Von der StVZO vorgeschrieben sind je zwei gelbe Rückstrahler an beiden Pedalen. Diese sorgen dafür, dass Radfahrer auch von der Seite gut sichtbar sind. Für die Räder gibt es verschiedene Möglichkeiten: Du kannst mindestens zwei um 180 Grad versetzte Speichenreflektoren anbringen, Hülsen verwenden, welche die Speichen vollständig weiß retroreflektierend umhüllen, oder zusammenhängende, weiße Reflexstreifen an Vorder- und Hinterrad montieren.
Tipps zu Einstellung und Pflege der Fahrradbeleuchtung
Damit dein Fahrrad Licht seine Funktion voll und ganz erfüllt, musst du darauf achten, dass es korrekt eingestellt ist. Dafür sollte der Scheinwerfer so ausgerichtet, dass er die Fahrbahn gut ausleuchtet, ohne den Gegenverkehr und weitere Verkehrsteilnehmer zu blenden. Blinkende Scheinwerfer und Schlussleuchten sind verboten, da sie andere Verkehrsteilnehmer irritieren könnten. Auch darf das Fahrradlicht nicht von anderen Bauteilen oder einer etwaigen Ladung verdeckt sein.
Um stets sicher unterwegs zu sein, solltest du deine Fahrradbeleuchtung sowie die Reflektoren regelmäßig säubern und überprüfen. Achte in diesem Zusammenhang auch darauf, eventuell vorhandene Akkus aus Akkuleuchten rechtzeitig zu laden bzw. bei einer Batteriebeleuchtung die Batterien zu wechseln, und checke die Reflektoren regelmäßig auf Verschmutzung und Beschädigungen.